Zum Landeskirchenmusikdirektorat gehören

der Landeskirchenmusikdirektor, das Kollegium der Propsteikantoren und das Kollegium der Orgel- und Glockensachverständige.

 

Der Landeskirchenmusikdirektor ist für die Grundsatzfragen der Kirchenmusik in der EKHN zuständig. Er vertritt die Kirchenmusik der EKHN nach innen und außen.

Er ist der Fachberater für die Berufskirchenmusiker und ihre anstellenden Dekanate und Gemeinden z.B. bei Stellenbesetzungen. Er leitet die Abteilung Kirchenmusik.

Die Propsteikantoren vertreten den Landeskirchenmusikdirektor in ihren Regionen. Sie sitzen den Propsteikonventen der Berufskirchenmusiker vor und vernetzen diese im Kollegium der Propsteikantoren unter dem Vorsitz des Landeskirchenmusikdirektors.

Zusammen mit dem Fachbereich Singen und Popularmusik und dem hauptamtlichen Orgel- und Glockensachverständigen bilden sie die Abteilungskonferenz der Abteilung Kirchenmusik.

Die Orgel- und Glockensachverständigen, ein hauptamtlicher und vier im Nebenamt, beraten Gemeinden und Werkstätten im verantwortlichen Umgang mit den Orgeln und Glocken.

Orgeln und Glocken sind die Musikinstrumente des Gottesdienstes. Gleichzeitig sind sie wertvolle öffentliche Kulturgüter. Hessen und Nassau ist eine sorgfältig gepflegte Landschaft von Orgeln und Glocken, viele darunter von historischer Bedeutung.