Rundfunkarbeit
Laut Staatsvertrag stellen die öffentlich-rechtlichen Sender (HR) den Kirchen diverse Sendeplätze zur Verfügung.
Früher wurden die Beiträge auch kirchenintern produziert. Heute sind die Ansprüche an die Qualität sehr hoch und die Vereinbarkeit mit der jeweiligen Welle sehr bestimmend.
Deshalb gibt es nur noch das Format der „Morgenfeier“ auf HR2 Kultur, früher ein Gottesdienst, in dem Kirche noch über die Musik bestimmen kann.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Burkhard Jungcurt. Hier finden Sie seine Kontaktdaten.
