Die EKHN fördert Gemeindeglieder, die für den ehrenamtlichen Dienst der Wortverkündigung besonders begabt und befähigt sind. Evangelische Christ*innen können sich für den Dienst als Lektor*in und Prädikant*in ausbilden lassen. Allgemein gilt als Voraussetzung: Sie müssen volljährig sein und sollen konfirmiert sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer "Wie werde ich Prädikant*in, wie werde ich Lektor*in? (PDF-Download). Wenn Sie selbst in Ihrer Region Ausbildungskurse für Lektor*innen und Prädikant*innen anbieten und bewerben möchten, können Sie gern unsere Flyer-Vorlage im Publisher-Format verwenden (PUB-Download).
"Die Ausbildung zum Lektoren- und Prädikantendienst findet im Rahmen eines Kurses statt, der in zwei Teile mit mehreren Modulen gegliedert ist.“ (PLVO §1(2))
Von der Kirchenleitung beschlossene Curricula
Der erste Teil der Ausbildung besteht in der Qualifikation für den Lektorendienst. Wer diesen erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Ausbildung für den Prädikantendienst anschließen.
Ausbildungskurse werden von Pfarrer*innen in den Regionen durchgeführt. Der Lektorenkurs dauert in der Regel ein Jahr, der Prädikantenkurs noch einmal eineinhalb Jahre. Zu den Unterrichtsstunden kommen Eigenstudium und ein Gemeindepraktikum unter der Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors hinzu. Die eigene Gemeindepfarrperson soll nicht Mentor*in sein. Vielmehr wird der/die Mentor*in von der/dem Dekan*in bestimmt. Die Aufgaben der Mentor*innen sind in einem entsprechenden Anschreiben beschrieben.
Wer Interessen an einem Dienst als Lektor*in oder als Prädikant*in hat, der sollte sich mit den Ausbilder*innen vor Ort in Verbindung setzen. Diese können Auskunft darüber geben, wann der nächste Kurs beginnt.
Immer wieder tauchen Fragen rund um die Ausbildung und im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes auf. Darum haben wir die wesentlichen Fragen und Antworten für alle Interessierten unter FAQ und in einer Broschüre zusammengestellt.
Darüber hinaus stellen wir den Ablaufplan der Lektoren- und Prädikantenausbildung mit unterstützenden Formularen wie z. B. für Gutachten und Beantragung von Dienstaufträgen zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen zur Betrachtung des Ablaufplans die Browser Google Chrome und Mozilla Firefox, um auf die unterstützenden Formulare zugreifen zu können.
Personen, die sich für die Ausbildung als Lektor/in oder als Prädikant/in interessieren, müssen volljährig und sollen konfirmiert sein.
Regelmäßige Teilnahme am Kurs und die Bereitschaft zur Weiterbildung sind selbstverständlich.
Menschen, die hauptberuflich schon im Dienst der Verkündigung stehen, können auch für den Dienst beauftragt werden, sofern es ihren hauptamtlichen Dienst nicht beeinträchtigt (z. B. Gemeindepädagogen/-innen).
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer "Wie werde ich Prädikant*in, wie werde ich Lektor*in? (PDF-Download).
Die Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung in den Lektorendienst besteht in der Befürwortung durch die/den zuständige*n Dekan*in (vgl. PLVO §4 (1)).
Ziel dieses Tages ist es, sich mittels verschiedener Übungen ein Bild von den Kandidat*innen zu machen. Die Fähigkeiten zur Selbstreflektion, der Offenheit für biblische Botschaften und für fremde Gedanken sind dabei entscheidend. Der Zulassungstag findet in Kleingruppen mit jeweils zwei Teamern statt. Ein*e Teamer*in spiegelt dabei die gesamtkirchliche Verantwortung wider, d. h. es sind immer Dekan*innen beteiligt. Hinzukommen als Teamer Ausbilder*innen, aber auch Prädikant*innen.
Für Rückfragen steht Ihnen Martin Birkenfeld zur Verfügung.
Am Ende der jeweiligen Ausbildung wird festgestellt, ob eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ausgestellt werden kann.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird zwischen den Ausbilder*innen, den Mentor*innen und dem Zentrum Verkündigung festgestellt.
Wer den Lektorendienst anstrebt, hat nachzuweisen, dass er/sie Gottesdienste mit angeeigneten Materialien selbstständig leiten kann. Zwei komplette Gottesdienste sind von der/dem Mentor*in zu begutachten.
Wer den Prädikantendienst anstrebt, hat nachzuweisen, dass er/sie Gottesdienste selbständig leiten und Predigten selbst verfassen kann. Zwei komplette Gottesdienste sind beim Referat Ehrenamtliche Verkündigung einzureichen. Die Gottesdienste unterliegen formalen Anforderungen (Merkblatt über die formalen Anforderungen) und sollen inhaltlichen Kriterien entsprechen. Diese werden bei der Begutachtung zugrundegelegt (Merkblatt über die inhaltlichen Anforderungen).
Die angehenden Prädikant*innen versichern mit Unterschrift, dass sie die Gottesdienste selbständig verfasst und alle Quellen angegeben haben (Versicherung). Es findet eine Plagiatsprüfung statt.
Die eingereichten Gottesdienste sind von der/dem Mentor*in zu begutachten.
Die Ausbilder*innen geben ein Votum ab, ob der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung von ihrer Seite aus bescheinigt werden kann.
Ob insgesamt der erfolgreiche Abschluss bescheinigt werden kann, wird zwischen den Ausbilder*innen, den Mentor*innen und dem Zentrum Verkündigung festgestellt.
Die Kirchenverwaltung wird über den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Ausbildung informiert und stellt die Urkunden aus.
Die Lektor*innen und die Prädikant*innen sind in ihrem Dienst den Bestimmungen des Prädikanten- und Lektorengesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnung unterworfen.
Wortlaut des Prädikanten- und Lektorengesetzes
Wortlaut der Rechtsverordnung