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Benutzungsordnung

Allgemeines
Die Bibliothek des Zentrums Verkündigung der EKHN dient der praktischen und wissenschaftlichen Arbeit. Sie ist öffentlich zugänglich und steht allen Besuchern zur gebührenfreien Benutzung offen.


Benutzung

  1. In der Bibliothek besteht Rauchverbot.
  2. Für Garderobe übernimmt das Zentrum Verkündigung der EKHN keine Haftung.
  3. Die in der Bibliothek aufgestellten Bestände sind nach der Benutzung ordnungsgemäß zurückzustellen. Bei Unklarheiten über den Aufstellungsort hilft das Personal.
  4. Die Benutzungs- und die Gebührenordnung sind anzuerkennen.
  5. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
     

Ausleihe

  1. Bücher, Texthefte, Liederbücher, Materialhefte können bis zu fünf Exemplaren, Noten nur nach Absprache ausgeliehen oder per Fernleihe angefordert werden.
  2. Nicht ausgeliehen werden Präsenzexemplare (Bücher mit grauen Signaturen), Gesamtausgaben, Loseblattsammlungen und Zeitschriften. Die Ausgabe von Aufführungsmaterial erfolgt nach Absprache
  3. Bestände, die im Handapparat von Referentinnen und Referenten aufgestellt sind, und Bücher und Noten von aktuellen Ausstellungen können nur mit Genehmigung ausgeliehen werden.
  4. Die Ausleihe wird mit Computer erfasst.
  5. Alle entliehenen Werke sind sorgfältig zu behandeln. Es ist verboten, Striche und Randbemerkungen zu machen und Blattecken umzuknicken. Bereits vorhandene Flecken und Unterstreichungen sind dem Personal zu melden.
  6. Alle entliehenen Werke (außer Aufführungsmaterialien) dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Zur Beachtung bei Laienspieltexten:
Die zur Auswahl übersandten Spieltexte sind grundsätzlich nur zur Information bestimmt. Ihre Verwendung als Aufführungstext verstößt gegen das Urheberrecht. Soll ein Text aufgeführt werden, muss die vorgegebene Anzahl von Rollenheften beim jeweiligen Verlag erworben werden.


Literatursuche

  1. Die Bibliotheksbestände sind im Computer verzeichnet und können in der Bibliothek an einem Benutzer-PC frei recherchiert werden.
  2. Bei Fragen kann das aufsichtsführende Personal jederzeit um Hilfestellung gebeten werden.
  3. Telefonische Anfragen und Literaturrecherchen durch das Bibliothekspersonal sind ebenfalls möglich.
     

Leihfrist

  1. Die Leihfrist für Bücher, Texthefte, Liederbücher, Materialhefte und Ansichtsexemplare von Noten beträgt vier Wochen.
  2. Es ist möglich, einmal bis zu vier Wochen (schriftlich, telefonisch) zu verlängern, sofern keine Vorbestellung besteht. Danach sind alle ausgeliehenen Bücher und Noten zurückzugeben.
  3. Verliehene Bücher und Noten können vorbestellt werden.
  4. Bei Rückgabe wird der Leihschein vernichtet bzw. der Computereintrag gelöscht.
     

Überziehungs- und Mahngebühren

  1. Bei Überschreiten der Leihfrist werden automatisch Überziehungsgebühren erhoben, die der ausgehängten Gebührenordnung zu entnehmen sind.
  2. Nach 6 Wochen wird die erste Mahnung und nach 8 Wochen die zweite Mahnung verschickt.
  3. Bei angemahnten Büchern und Noten entstehen zusätzliche Mahngebühren.
  4. Die Überziehungs- und Mahngebühren sind der ausgehängten Gebührenordnung zu entnehmen.
     

Beschädigungen und Verlust

Für Beschädigung und Verlust ist von der Benutzerin/dem Benutzer innerhalb von 4 Wochen Ersatz zu leisten. Ist dies nicht möglich, werden Kosten nach dem Wert des Verlustes berechnet.
 

Kopien

Kopien können für eigene Arbeiten aus dem Bestand der Bibliothek gemacht werden. Die Kosten dafür sind der ausgehängten Gebührenordnung zu nehmen.

Noten dürfen nicht fotokopiert werden!
 

Verstöße gegen die Bibliotheksordnung

Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.