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D-Ausbildung

Die neue D-Prüfungsordnung ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausbildungsinhalte wurden entsprechend angepasst und die Ausbildungskurse neu strukturiert.

Bereiche

Basisfächer

  • Musiktheorie

    Mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfung
    a) Kenntnis von Intervallen
    b) Kenntnis von Tonleitern
    c) Kenntnis von gebräuchlichen Akkorden und ihren Umkehrungen


    Praktische Prüfung
    d) Wiedergabe von notierten Rhythmen


  • Gehörbildung

    Mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfung
    a) Bestimmen von Intervallen
    b) Bestimmen von Akkorden


    Praktische Prüfung
    c) Singen von Intervallen
    d) Nachklopfen von Rhythmen


  • Gottesdienstkunde

    Mündliche Prüfung (5 Minuten) oder schriftliche Prüfung
    a) Kenntnis der aktuellen Gottesdienstordnungen
    b) Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten im Gottesdienst
    c) Kenntnis des Kirchenjahres


    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 15 Minuten
    a) Bestimmung von Intervallen, Tonleitern und Akkorden
    b) Wiedergabe von vorgegebenen Rhythmen
    c) Vom-Blatt-Singen


  • Gesangbuchkunde

    Mündliche Prüfung (5 Minuten) oder schriftliche Prüfung
    a) Aufbau des EG und des EGplus
    b) Singen von Kirchenliedern und liturgischen Weisen


D-Prüfung

Das Ablegen der D-Prüfung erfolgt in der Regel nach Beendigung der entsprechenden Ausbildungskurse.

Der Termin der Prüfung wird nach Absprache zwischen Kandidat*in, Ausbilder*in, Prüfer*in und Gottesdienstleiter* in festgelegt.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 Euro und ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Informationen

Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie hier.