Die neue D-Prüfungsordnung ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausbildungsinhalte wurden entsprechend angepasst und die Ausbildungskurse neu strukturiert.
Ansprechpartner sind die Dekanatskantor*innen.
Wird in der Regel durch den dafür Beauftragten des Zentrum Verkündigung durchgeführt.
Wird in der Regel durch den dafür Beauftragten des Zentrum Verkündigung durchgeführt.
Ansprechpartner sind die Dekanatskantor*innen.
Wird in der Regel durch den dafür Beauftragten des Zentrum Verkündigungdurchgeführt.
Wird in der Regel durch die dafür Beauftragte des Zentrum Verkündigung durchgeführt.
Wird in der Regel durch die dafür Beauftragten des Zentrum Verkündigung durchgeführt.
Mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfung
a) Kenntnis von Intervallen
b) Kenntnis von Tonleitern
c) Kenntnis von gebräuchlichen Akkorden und ihren Umkehrungen
Praktische Prüfung
d) Wiedergabe von notierten Rhythmen
Mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfung
a) Bestimmen von Intervallen
b) Bestimmen von Akkorden
Praktische Prüfung
c) Singen von Intervallen
d) Nachklopfen von Rhythmen
Mündliche Prüfung (5 Minuten) oder schriftliche Prüfung
a) Kenntnis der aktuellen Gottesdienstordnungen
b) Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten im Gottesdienst
c) Kenntnis des Kirchenjahres
Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 15 Minuten
a) Bestimmung von Intervallen, Tonleitern und Akkorden
b) Wiedergabe von vorgegebenen Rhythmen
c) Vom-Blatt-Singen
Mündliche Prüfung (5 Minuten) oder schriftliche Prüfung
a) Aufbau des EG und des EGplus
b) Singen von Kirchenliedern und liturgischen Weisen
Das Ablegen der D-Prüfung erfolgt in der Regel nach Beendigung der Orgelkurse.
Der Termin der Prüfung wird nach Absprache zwischen Kandidat*in, Ausbilder*in, Prüfer*in und Gottesdienstleiter* in festgelegt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 Euro und ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei Helga Bieser.