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Dekanatsbeauftragte und Delegierte für Kindergottesdienst

In der EKHN gibt es in fast allen Dekanaten das Amt der/des Dekanatsbeauftragten für die Koordination und Förderung der Kindergottesdienstarbeit im Dekanat. Dekanatsbeauftragte werden von der Dekanatssynode gewählt oder vom Dekanatssynodalvorstand für die Dauer einer Legislaturperiode (sechs Jahre) beauftragt. Eine wiederholte Beauftragung ist möglich.

Darüber hinaus hat jedes Dekanat (bzw. die „AG Kindergottesdienst“ des Dekanats) das Recht, zwei weitere Delegierte für den Landesverband in Hessen und Nassau zu beauftragen. Sie behalten die Bedürfnisse der Kinder in den Gemeinden ihres Dekanats im Blick, stehen zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung und organisieren praxis- und ortsnahe Fortbildungsangebote.

Sie alle sind einmal jährlich zur Landesversammlung des Landesverbandes für Kindergottesdienst in Hessen und Nassau eingeladen. Dort gibt es die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Beauftragten und Delegierten sowie für Rückmeldungen und Fragen an den Landesverband und die Pfarrerin für Kindergottesdienst im Zentrum Verkündigung. Wir verbinden die Landesversammlung mit einem Praxistag, damit sich für alle die Anfahrt lohnt.

Gottesdienste mit Kindern sind ein Grundangebot unserer Kirche. Um dafür zu werben und sich als Beauftragte oder Delegierte in den Gemeinden bekannt machen zu können, haben wir einen Flyer erstellt, den Sie bei uns in großer Anzahl bestellen können.