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Orgelsachverständige

Die reiche und vielfältige Orgellandschaft der EKHN zu pflegen und weiterzuentwickeln ist die Aufgabe der Orgelsachverständigen. Wir beraten Kirchengemeinden und Kirchenmusiker bei Reparatur, Restaurierung und Neubau von Orgeln. 

Bei der Restaurierung von Denkmalorgeln geht es vor allem darum, die Anpassung an jeweils zeitgenössische Klangideale, die bis in die 70er Jahre mit ästhetischer Bedenkenlosigkeit betrieben wurde, zu korrigieren. Heute gilt die Maxime, Instrumente gemäß ihrem ursprünglichen Klangideal und ihrer ursprünglichen Konzeption wieder herzustellen und zu erhalten. 

Als Orgelsachverständige beraten wir bei Neuanschaffungen, indem wir gemeindliche Vorstellungen und Wünsche mit den Erfordernissen des Instrumentenbaus koordinieren. Dabei nehmen wir auch Anregungen auf, die von Orgelbauern kommen. 

Wir tragen durch unser Fachwissen nicht nur zu guten musikalischen Lösungen bei, sondern auch dazu, dass nicht unnötig Geld ausgegeben wird. Das gilt auch für Reparaturen. 

Die fachliche Bewertung von Angeboten verschiedener Orgelbauer hilft den Kirchenvorständen bei der Beurteilung, so dass sie nicht nur die Preise, sondern auch den Inhalt der Angebote vergleichen können. 

Unsere Beratungstätigkeit hat deshalb auch große wirtschaftliche Bedeutung. 

In der EKHN arbeiten mehrere Orgelsachverständige: Hauptberuflich tätig ist Thomas Wilhelm, im Nebenberuf sind dies Klaus Bauermann, Dipl. Ing. Rainer Geitl, Rainer Groß und Hartmut Müller.

Ansprechpartner ist Thomas Wilhelm.

© Zentrum Verkündigung, Thomas Wilhelm

Gebührenordnung

Gebührenordnung für die Fachberatung durch die Orgelsachverständigen der EKHN