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Rundfunkarbeit in der EKHN

"Die Darbietungen des Hessischen Rundfunks sollen Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung; Gottesdienst und Erbauung vermitteln" heißt es im Gesetz über den Hessischen Rundfunk (§ 3.2.).

So können täglich Sendungen empfangen werden, die zu aktuellen gesellschaftlichen, seelsorgerlichen und anderen geistlichen Themen aus christlicher Sicht Stellung beziehen.

Jede Welle hat ihr eigenes Profil, auf das die jeweiligen Sendungen abgestimmt sind:

  •  Die "Evangelischen Morgenfeiern" werden auf hr 2 kultur sonntags von 7.30 Uhr bis kurz vor 8.00 Uhr gesendet. Die Grundlage der Musikauswahl bilden Texte, die von einer Pfarrerin, einem Pfarrer und auch einer Prädikantin des Autorenteams  erarbeitet werden. Zwischen vier und acht ein- bis zweiminütige Musikbeiträge werden so in den Kontext der Gedanken eingebaut, dass sie unmittelbaren Bezug auf sie nehmen oder die Atmosphäre des Textes aufnehmen und unterstreichen. Die Auswahl der Musikstücke liegt in den Händen von Uwe Krause, dem Beauftragten für die Rundfunkarbeit.
  • Live-Gottesdienste werden für die Welle hr 4 sowie den Deutschlandfunk und das Deutschlandradio produziert. Die Musik dieser Gottesdienste wird ebenfalls vom Rundfunkbeauftragten gestaltet und verantwortet. Beratend steht er den Kolleginnen und Kollegen zur Seite, in deren Gemeinde ein Live-Gottesdienst produziert und mit Musik aus der Gemeinde versehen wird.

Der Rundfunkausschuss und die enge Zusammenarbeit mit der Evangelischen Senderbeauftragten für den Hessischen Rundfunk, Heidrun Dörken, sowie der Kirchenfunkredaktion des Hessischen Rundfunks mit den Redakteuren Dr. Lothar Bauerochse und Klaus Hofmeister bilden eine solide Basis, auf der die gestellten Aufgaben erfüllt werden können.

Wenn Sie mehr erfahren wollen, fragen Sie gern Uwe Krause.