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1. Vollständige konzertante Aufführung (Aufführung ohne szenische Darstellung)

Dafür ist die GEMA zuständig. Abwicklung über den Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA, sofern dessen Bedingungen (Kirchliche Einrichtung als alleiniger Veranstalter und kein Eintritt und Tanz bei U-Musik) erfüllt sind. Um eine Veranstaltung gemäß den Bedingungen des Pauschalvertrages abzuwickeln, muss der Veranstalter zwei Exemplare des Progamms mit den Angaben über Autoren, Komponisten und Verlagen zu allen Stücken einreichen.

2. Vollständige szenische Aufführung (Aufführung mit szenischer Darstellung)

Hier ist Kontaktaufnahme mit dem Verlag bzw. der VG Musikedition notwendig. Die GEMA spielt dabei keine Rolle. Der Veranstalter muss vom Verlag bzw. über diesen vom Komponisten oder auch von der VG Musikedition die Aufführungsgenehmigung erwirken. Für die Erteilung der Genehmigung kann der Verlag eine Gebühr verlangen. Ein Pauschalvertrag kann hier nicht genutzt werden.

3. Unvollständige Aufführung

Hier wird eine Anfrage im Zentrum Verkündigung, Abt. Kirchenmusik empfohlen. Wenden Sie sich bitte an Martina Wolff.

4. Bearbeitungen (ganz oder teilweise)

Hier wird eine Anfrage im Zentrum Verkündigung, Abt. Kirchenmusik empfohlen. Wenden Sie sich bitte an Martina Wolff.